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Sorge vor - Vorsorgeregelung.de

Vorsorgeregelung in Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Zu oft verdrängt man die unangenehmen Themen wie Krankheit, Pflege und Tod aus seinem Alltag. Dabei können sich die persönlichen Lebensumstände von einem auf den anderen Tag verändern. Ereignisse wie eine schwere Krankheiten im nahen persönlichen Umfeld zeigen jedoch, dass die betroffenen Personen die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Sie wissen es selbst: Vorsorgemaßnahmen für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit sollten frühzeitig getroffen werden. Sie helfen im Fall der Fälle nicht nur der betroffenen Person , sondern schützen und unterstützen auch die Angehörigen in diesen Ausnahmesituationen. Schaffen Sie für sich und Ihr Umfeld klare und geordnete Verhältnisse.

Bei einer Demenzkrankheit, einem schweren Schlaganfall oder einer Komasituation, dürfen Ihre nächsten Angehörigen nicht automatisch für Sie entscheiden. Hierzu bedarf es immer einer Bevollmächtigung.

Eine Vorsorgeregelung schafft Klarheit und stellt sicher, dass in jeder Situation nach Ihrem Willen gehandelt wird. Besuchen Sie unsere kostenfreien Vortragsreihen und stellen Sie die Fragen, die Sie aktuell beschäftigen.

Wissen Sie, wer eine rechtliche Betreuung bekommen kann?
Und wie Sie eine rechtliche Betreuung bekommen können?
Was macht eigentlich der rechtliche Betreuer oder die Betreuerin für Sie?

Es haben bestimmt viele Menschen diese Fragen. Es sind wichtige Fragen. In diesem Heft erklären wir wichtige Dinge zur rechtlichen Betreuung. In Leichter Sprache und mit Bildern. Damit möglichst viele Menschen es verstehen.

Auf der Internetseite des Bundesministerium für Justiz stehen Ihnen Formulare für eine Vorsorgevollmacht zum download zur Verfügung. Die Verfügungen stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Vorsorgevollmacht Mustervorlage

Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten.

Die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen basiert auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz. Schritt für Schritt werden Sie durch das Online-Tool "Selbstbestimmt" geleitet und erstellen eine individuell passende Patientenverfügung.

Vor der Erstellung einer Patientenverfügung können Sie sich in einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz oder in unserem Artikel "Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche" sowie im Ratgeber Patientenverfügung der Verbraucherzentralen informieren.

Patientenverfügung Online erstellen

Trauerverfügung

Niemand denkt zu seinen Lebzeiten gerne an den Abschied von dieser Erde. Doch wird dieser Moment unweigerlich kommen und daher empfiehlt es sich, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Bestattungen sind eine sensible und persönliche Angelegenheit und können oft zu Unstimmigkeiten und Problemen unter den Hinterbliebenen führen.

Mit der Trauerverfügung legen Sie fest, wie Sie bestattet werden möchten. Das betrifft die Art der Bestattung, wie zum Beispiel Erd-, See oder Feuerbestattung. Ebenso die Art und der Umfang der Trauerfeier betreffen. Ihre Trauerverfügung ist bindend für die Hinterbliebenen. Sie umgehen unter Umständen eine Menge unangenehmer Diskussionen innerhalb Ihrer Angehörigen. Sie werden sehen, dass es ein gutes Gefühl gibt, diese wichtigen Belange bereits im Vorfeld geklärt zu haben.

Ihre persönliche Trauerverfügung laden [7.189 KB]

Bei einer postmortalen Organspende stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten, vermittelt.

Damit es zu einer postmortalen Organspende kommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Tod der Spenderin oder des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Zum anderen muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Diese Zustimmung kann zum Beispiel über den Organspendeausweis erfolgen, den die Spenderin oder der Spender zu Lebzeiten ausgefüllt hat.

Die Empfängerinnen und Empfänger benötigen ein Spenderorgan, wenn die Funktion ihrer eigenen Organe gestört ist. Es gibt verschiedene Ursachen, die ein Organ schädigen können: von erblich bedingten Schäden über erworbene Stoffwechselerkrankungen bis hin zur Ansteckung mit Krankheitserregern. Auch schwere Unfälle können ein Organ schädigen. Die Transplantationsmedizin erlaubt es, die Auswirkungen dieser unterschiedlichen Erkrankungen durch eine Organtransplantation zu beheben.

Ihr direkter Weg zum Spenderausweis