Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können – wer dann?
Eine Vorsorgevollmacht oder Verfügung ist mehr als ein Dokument – sie ist Ihre Stimme in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
❓ Häufige Fragen zum Gutachten
Was genau ist ein Gutachten in der Vorsorgeberatung?
Ein Gutachten ist eine fachlich fundierte Einschätzung Ihrer bestehenden Vorsorgeregelungen. Es zeigt auf, ob Ihre Vollmachten, Verfügungen und Absicherungen rechtlich wirksam, finanziell tragfähig und in der Praxis umsetzbar sind.
Für wen ist ein Gutachten sinnvoll?
Für alle, die bereits Vorsorgedokumente erstellt haben – z. B. Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen – und wissen möchten, ob sie im Ernstfall wirklich greifen. Auch Angehörige, Unternehmer:innen oder Bevollmächtigte profitieren von der Klarheit eines neutralen Gutachtens.
Was unterscheidet ein Gutachten von einer klassischen Beratung?
Ein Gutachten ist neutral, strukturiert und schriftlich dokumentiert. Es geht über eine einfache Einschätzung hinaus und bietet eine fundierte Analyse – mit klaren Empfehlungen und auf Wunsch mit Kontrollmechanismen für die Zukunft.
Ist das Gutachten rechtlich verbindlich?
Ein Gutachten ersetzt keine notarielle Beurkundung, liefert aber eine sachverständige und nachvollziehbare Bewertung, die z. B. für Familiengespräche, Vorsorgeplanung oder zur Vorbereitung rechtlicher Schritte sehr wertvoll ist.
Kann ein Gutachten auch als Grundlage für ein Gespräch mit der Familie dienen?
Ja, absolut. Viele nutzen das Gutachten, um mit Angehörigen oder Bevollmächtigten offen über Wünsche, Verantwortungen und mögliche Konflikte zu sprechen – auf einer sachlichen, klaren Basis.
Häufige Fragen zu Vollmachten und Verfügungen
Brauche ich Vollmachten und Verfügungen, wenn ich verheiratet bin?
Ja. Ehepartner oder Kinder dürfen nicht automatisch in allen Bereichen Entscheidungen für Sie treffen – z. B. bei Bankgeschäften, medizinischen Eingriffen oder dem Verkauf von Eigentum. Eine Vollmacht oder Verfügung schafft hier die notwendige rechtliche Grundlage.
Reicht ein Musterformular aus dem Internet aus?
Oft leider nicht. Viele Formulare sind unvollständig, veraltet oder rechtlich angreifbar. Wir empfehlen eine individuelle Gestaltung, die genau auf Ihre Lebenssituation abgestimmt ist – damit Ihre Wünsche auch wirklich umgesetzt werden können.
Was passiert, wenn ich keine Vollmachten und Verfügungen habe?
In diesem Fall entscheidet das Betreuungsgericht, wer Sie vertreten darf – das kann auch eine fremde Person sein. Angehörige müssen unter Umständen langwierige Anträge stellen. Mit einer Vollmacht oder Verfügung vermeiden Sie diese Unsicherheiten.
Müssen Vollmachten oder Verfügungen notariell beglaubigt werden?
Nicht zwingend – aber bei bestimmten Regelungen (z. B. Immobilien, Unternehmen) ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder sogar erforderlich. Wir beraten Sie, wann das notwendig ist und übernehmen auf Wunsch die Abstimmung mit einem Notar.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja, das ist möglich. Wir empfehlen aber klare Regelungen zur Rangfolge oder gemeinschaftlichen Entscheidung, um Unklarheiten oder Streit zu vermeiden.
Wie oft sollte ich meine Vollmachten und Verfügungen prüfen lassen?
Spätestens alle 3–5 Jahre oder wenn sich Ihre Lebensumstände wesentlich ändern (z. B. Heirat, Scheidung, Umzug, Krankheit). Wir bieten auf Wunsch eine regelmäßige Überprüfung an.
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