Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB – Michael Dechert

Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt

Irrtum
Vorsorgevollmacht.

Ihre Stimme bleibt.

Wenn Sie nicht mehr sprechen können, entscheidet ein Fremder über Ihr Leben.

Die Frage ist nur: nach Ihren Wünschen – oder nach den Gesetzesvorgaben?

Ein Betreuer ist nach § 1821 BGB verpflichtet, sich an Ihren dokumentierten Wünschen zu orientieren – aber nur, wenn sie klar und aktuell festgehalten sind. Genau das ist unser Auftrag.

Solange Sie selbst entscheiden, wie es laufen soll · § 1821 BGB · Darmstadt

Spezialisiert auf § 1821 BGB Jährlich aktualisiert – Ihr Wille bleibt gültig Seit der Betreuungsrechtsreform 2023 Kooperationen mit Rechtsanwälten & Notaren Persönlich & vertraulich

Wichtig

Das Gutachten muss ein Anhang zu der Vorsorge- und Betreuungsverfügung sein – es ersetzt sie nicht.

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Schlaganfall.

Ein Betreuer hat ein großes Haftungsrisiko und muss nach dem Grundsatz „Ihr Vermögen soll geschützt sein" arbeiten. Eine Regel, die zunächst sinnvoll klingt. In der Praxis ist sie jedoch häufig der Grund dafür, dass selbst Menschen mit einer Vorsorgevollmacht erleben müssen, dass ihr tatsächlicher Wille nicht zur Geltung kommt.

Die Reform des Betreuungsrechts eröffnet hier einen neuen Weg. Nach § 1821 BGB ist der Betreuer verpflichtet, die Wünsche der betroffenen Person zu berücksichtigen und umzusetzen. Entscheidend ist, diesen Willen vorab klar und rechtssicher zu dokumentieren – damit er im Ernstfall verbindlich Beachtung findet.

Beispiel: Wohnen

Ihr Wunsch: in den eigenen vier Wänden bleiben. Ein barrierefreier Umbau des Hauses – statt der Umzug in ein Pflegeheim.

Ein solcher Umbau ist jedoch kostspielig. Da der Betreuer gesetzlich verpflichtet ist, Ihr Vermögen wirtschaftlich und verantwortungsvoll einzusetzen, entscheidet er sich im Zweifel für die günstigere, vermeintlich „sichere" Variante – das Heim.

Nicht aus bösem Willen, sondern schlicht, weil nirgends dokumentiert ist, dass Ihnen Ihr Zuhause mehr wert war als der Erhalt des Vermögens – und was in welchem Fall wie und mit wem umgebaut werden soll. Daher ist eine jährliche Anpassung Ihrer Wünsche wichtig. Gibt es die Handwerker noch? Müssen wir neue suchen? Ist Ihnen die schönere barrierefreie Badewanne wichtiger als die günstigste?

Beispiel: Medizin

Ihr Wunsch: jede Behandlung erhalten, die Ihnen hilft – auch dann, wenn sie über den medizinischen Standard hinausgeht.

Ein Betreuer bewegt sich jedoch im sicheren, gut belegbaren Rahmen und setzt Ihr Vermögen ungern für Wege ein, die er nicht zweifelsfrei rechtfertigen kann. Eventuell nutzen Sie aber bestimmte Behandlungen zur Entspannung, Schmerzreduktion, nehmen bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder heilpraktische Behandlungen.

Daher müssen wir auch hier äußerst genau Ihre persönlichen Wünsche und Vorlieben festhalten. Denn nur so können diese auch von einer dritten Person umgesetzt werden.

„Das ist kein seltener Ausnahmefall. Das ist der Normalfall, wenn Ihr Wille nicht dokumentiert ist."

Sie haben vorgesorgt?
Gut. Aber es reicht nicht.

Eine Vorsorgevollmacht regelt nur, wer entscheiden darf – nicht, wie.

Genau an dieser Lücke entscheidet sich im Ernstfall alles. Denn ohne klare, festgehaltene Wünsche muss der Betreuer das tun, was am wenigsten angreifbar ist: das Günstigste, das Vorsichtigste, das Standardmäßige. Über Ihren Kopf hinweg – mit Ihrem eigenen Geld.

Wer allein lebt oder keine engen Angehörigen hat, trifft es am härtesten: Dann ist da niemand, der für Sie einspringt und sagt – „das hätte sie nie gewollt."

„Vorsorge heißt nicht nur unterschreiben – sondern verstanden werden." Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt
Persönliche Beratung und Vorsorge

Klare Regeln. Jedes Jahr aktuell.
Rechtlich verankert nach § 1821 BGB.

Strukturierte Dokumentation – Vorsorgegutachten

Seit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 gilt: Ein gerichtlich bestellter Betreuer muss den Wünschen und Lebensvorstellungen des Betroffenen entsprechen – das ist in § 1821 Abs. 2 BGB ausdrücklich verankert.

Je klarer und aktueller Ihr Wille festgehalten ist, desto schwerer wird es für ihn, anders zu handeln. Weicht der Betreuer ab, muss er das vor dem Betreuungsgericht begründen.

Wir halten Ihren Willen so konkret fest, dass ein Betreuer ihn nicht übergehen kann, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Das ist die Grundidee des Vorsorgegutachtens – und der Kern Ihrer Selbstbestimmung.

Das Vorsorgegutachten schließt die Lücke:

  • Wünsche präzise und belastbar formuliert – nicht in Floskeln
  • Jährlich aktualisiert – niemand kann sagen, das sei „überholt"
  • Als verbindlicher Anhang zu Vollmacht und Betreuungsverfügung
  • Weitergegeben dort, wo er wirkt – Gericht und Bevollmächtigte
Mehr über das Vorsorgegutachten

Was wir gemeinsam festhalten

Ein vollständiges Bild Ihrer Wünsche, Werte und Lebensvorstellungen – für alle Bereiche, die im Betreuungsfall entscheidend werden.

Wohnen & Pflege

Zuhause bleiben, Umbau statt Heim, Pflegeform – was Sie wollen und was Sie ausdrücklich nicht wollen. Konkret und nachweisbar dokumentiert.

Medizinische Versorgung

Welche Behandlungen Sie wünschen – auch über die Standardversorgung hinaus. Ihr Wille als klare Orientierung, nicht nur eine Blankovollmacht.

Ihr Vermögen

Wofür Ihr Geld eingesetzt werden soll – und wofür ausdrücklich auch. Damit niemand über Ihren Kopf hinweg „vorsichtig" spart.

Ihre Werte & Überzeugungen

Glaube, Lebensphilosophie, persönliche rote Linien. Was Ihnen wichtig ist und warum – als Fundament aller Entscheidungen.

Digitale Vorsorge

Passwörter, Zugänge, Online-Verträge – wer hat Zugriff? Strukturierte Organisation, damit im Betreuungsfall nichts verloren geht.

Versorgungslücken & Konflikte

Wo könnte es Probleme geben? Wir erkennen potenzielle Lücken und dokumentieren Lösungswege, bevor sie zum Ernstfall werden.

So einfach geht es

1

Kostenloses Erstgespräch

Unverbindlich und persönlich. Wir beantworten Ihre Fragen und schauen gemeinsam, ob und wie wir Sie begleiten können. Keine Verpflichtung, keine versteckten Kosten.

2

Ihr persönliches Gespräch

Wir gehen gemeinsam die Fragen durch, die wirklich zählen: Wohnen, Medizin, Finanzen, Werte, rote Linien. Kein Standardformular – ein echtes Gespräch über Ihr Leben.

3

Ihr fertiges Gutachten

Belastbar dokumentiert, jährlich aktualisiert. Als verbindlicher Anhang zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – damit Ihr Wille dort ankommt, wo er wirkt.

Was uns von Standardlösungen unterscheidet

„Wenn Sie schweigen müssen, entscheiden Ihre Regeln. Nicht ein Fremder."
Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt
Michael Dechert – Vorsorgeexperte Darmstadt

Michael Dechert

Vorsorge-Sachverständiger · Darmstadt

Wir bieten strukturierte Analysen persönlicher Wünsche, Wertvorstellungen und organisatorischer Vorsorgefragen an. Unser Ziel ist es, Menschen dabei zu helfen, ihre Vorstellungen für den Fall einer späteren Betreuung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Das Vorsorgegutachten versteht sich nicht als juristische Dienstleistung, sondern als menschliche Begleitung: Es geht darum, Sie wirklich zu verstehen – Ihre Geschichte, Ihre Werte, Ihre Wünsche. Damit später nicht nur Ihre Akte, sondern Sie als Mensch bekannt sind.

Selbstbestimmung Würde Orientierung Menschlichkeit Sicherheit Klarheit
Mehr über uns erfahren
Büro Michael Dechert Darmstadt – Innenhof
Büro Michael Dechert Darmstadt – Empfang

Den Tag, an dem Sie Ihren Willen
nicht mehr äußern können,
kündigt niemand an.

Danach ist es zu spät – dann entscheiden andere. Heute, bei klarem Kopf, können Sie es noch selbst in der Hand haben.

Jetzt kostenloses Erstgespräch sichern

Solange Sie selbst entscheiden, wie es laufen soll.

Was Sie wissen möchten

Ich habe schon eine Vollmacht – reicht das nicht?

Sie regelt, wer handelt. Nicht, wie. Genau diese Lücke schließt das Vorsorgegutachten – mit konkreten, belastbaren Angaben zu Ihren Wünschen, Werten und Lebensvorstellungen als verbindlicher Anhang.

Muss sich der Betreuer wirklich daran halten?

Nach § 1821 Abs. 2 BGB ist er gesetzlich verpflichtet, den Wünschen und Lebensvorstellungen des Betroffenen zu entsprechen – innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Weicht er ab, muss er das vor dem Betreuungsgericht begründen. Je klarer und aktueller Ihr Wille, desto stärker bindet er.

Warum jedes Jahr aktualisieren?

Ein aktueller, datierter Wille ist schwerer als „überholt" abzutun als ein altes Dokument. Niemand kann behaupten, das entspreche nicht mehr Ihrer heutigen Einstellung. Aktualität ist Ihr stärkstes Argument – und der Kern des jährlichen Service.

Was kostet das?

Transparent im kostenlosen Erstgespräch – passend zum Umfang. Keine versteckten Kosten. Alle Pakete auch auf der Preisseite einsehbar.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Das Vorsorgegutachten ist keine juristische Dienstleistung im Sinne des RDG. Es ist eine strukturierte Analyse und Dokumentation persönlicher Wünsche und Wertvorstellungen – erstellt zur Vorbereitung möglicher Betreuungssituationen, in Zusammenarbeit mit Notaren und Anwälten.

Damit später nach Ihren Werten entschieden wird.

Sprechen Sie mit uns. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beantworten Ihre Fragen und schauen gemeinsam, ob und wie wir Sie begleiten können.

Michael Dechert
Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB
Darmstadt
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