§ 1821 BGB · Betreuungsrechtsreform 2023
Seit der Reform des Betreuungsrechts am 1. Januar 2023 haben Ihre persönlichen Wünsche rechtliches Gewicht. Ich helfe Ihnen, diese Wünsche strukturiert zu dokumentieren – bevor es zu spät ist.
§ 1821 BGB erklärt
Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 wurde die Selbstbestimmung betreuungsbedürftiger Menschen deutlich gestärkt.
§ 1821 BGB verpflichtet gerichtlich bestellte Betreuer ausdrücklich dazu, die Wünsche, Wertvorstellungen und persönlichen Lebensvorstellungen der betroffenen Person bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen – und zwar nicht nur in medizinischen Fragen, sondern in allen Lebensbereichen.
Das bedeutet: Wenn Ihre Wünsche dokumentiert sind, haben Betreuer eine rechtliche Pflicht, diese zu kennen und zu respektieren. Wenn sie nicht dokumentiert sind, müssen Betreuer nach eigenem Ermessen entscheiden.
Die Praxis
Das neue Recht ist da – aber in der Praxis fehlt häufig die strukturierte Dokumentation der tatsächlichen Wünsche, Lebensvorstellungen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Viele Menschen besitzen zwar Standarddokumente wie Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten. Doch diese reichen selten aus: Ein Betreuer hat ein großes Haftungsrisiko und muss nach dem Grundsatz „Ihr Vermögen soll geschützt sein" handeln. Ohne konkret dokumentierte Wünsche wählt er im Zweifel die günstigere, sicherere, standardisierte Lösung – nicht aus bösem Willen, sondern weil nirgends steht, was Ihnen wirklich wichtig war.
Das Ergebnis: Selbst Menschen mit einer Vorsorgevollmacht erleben häufig, dass ihr tatsächlicher Wille im Ernstfall nicht zur Geltung kommt.
„Wenn ich selbst nichts mehr sagen kann, sollen meine Werte trotzdem Orientierung geben." Typische Aussage von Menschen, die sich strukturierte Vorsorge wünschen
Was ohne Dokumentation passiert:
Entscheidungen nach Ermessen
Betreuer entscheiden nach bestem Wissen – aber ohne Kenntnis Ihrer tatsächlichen Wünsche.
Familienkonflikt
Angehörige mit unterschiedlichen Vorstellungen streiten über die richtige Entscheidung.
Standardlösungen
Ohne individuelle Dokumentation werden Standardlösungen angewendet – unabhängig von Ihren Wünschen.
Die Lösung
Das Persönlichkeitsgutachten nach § 1821 BGB schafft genau die Grundlage, die das Gesetz verlangt: eine strukturierte, konkrete Dokumentation Ihrer persönlichen Wünsche, Wertvorstellungen und Lebensvorstellungen – als verbindlicher Anhang zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Damit haben spätere Betreuer, Gerichte und Angehörige eine verlässliche Grundlage – und Sie die Gewissheit, dass Ihr Wille auch dann gilt, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können. Weicht ein Betreuer davon ab, muss er das vor dem Betreuungsgericht begründen.
Die jährliche Aktualisierung für 149 € sorgt dafür, dass Ihr Gutachten immer aktuell bleibt – und kein Betreuer behaupten kann, es entspreche nicht mehr Ihren heutigen Wünschen.
Damit das Gutachten seine volle Wirkung entfaltet, wird es als verbindlicher Anhang zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geführt – so liegt es Betreuern und Gerichten direkt vor und muss bei jeder Entscheidung berücksichtigt werden.
„Damit später nach Ihren Werten entschieden wird – nicht nach Ermessen fremder Menschen."Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt
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