Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet, wenn
Sie es nicht mehr können?

Ein Unfall, eine schwere Krankheit – und plötzlich können Sie wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie schon heute, wem Sie diese Verantwortung anvertrauen.

Selbst bestimmen statt fremdbestimmt werden Angehörige sind nicht automatisch bevollmächtigt Geprüfte, kostenlose Informationsquellen

Vier Dinge zur Vorsorgevollmacht

1

Angehörige sind nicht automatisch bevollmächtigt

Viele glauben, der Ehepartner oder die Kinder dürften im Ernstfall ohne Weiteres entscheiden. Das stimmt nicht: Ohne ausdrückliche Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer – auch für nahe Angehörige.

2

Sie bestimmen, wer was regeln darf

Sie legen selbst fest, welche Vertrauensperson welche Bereiche übernimmt – etwa Gesundheit, Finanzen, Behördengänge oder die Wohnsituation. So bleibt die Entscheidung in vertrauten Händen.

3

Die eigenhändige Unterschrift zählt

Eine Vollmacht wird mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift gültig. Für bestimmte Geschäfte – etwa bei Immobilien oder Bankangelegenheiten – ist zusätzlich eine notarielle Beglaubigung sinnvoll oder erforderlich.

4

Sie ergänzt Patientenverfügung & Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung greifen ineinander. Gemeinsam bilden sie ein vollständiges Bild Ihres Willens.

So erstellen Sie Ihre Vollmacht

01

Vertrauensperson wählen

Überlegen Sie in Ruhe, wem Sie diese Verantwortung anvertrauen möchten – und sprechen Sie offen mit dieser Person darüber.

02

Bereiche festlegen & ausfüllen

Nutzen Sie eine geprüfte Vorlage – zum Beispiel das kostenlose Tool der Verbraucherzentrale oben – und legen Sie fest, welche Bereiche die Vollmacht umfasst.

03

Unterschreiben & sicher hinterlegen

Unterschreiben Sie eigenhändig, hinterlegen Sie das Dokument auffindbar und erwägen Sie eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister.

„Eine Vollmacht ist kein Misstrauen gegenüber dem Schicksal – sie ist gelebte Selbstbestimmung."
Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt

Soll Ihre Vollmacht wirklich greifen, wenn es darauf ankommt?

Eine Vollmacht hilft nur, wenn sie klar, vollständig und auffindbar ist. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Vorsorge so, dass im Ernstfall niemand raten muss.

Michael Dechert
Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt
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