Vorsorgevollmacht
Ein Unfall, eine schwere Krankheit – und plötzlich können Sie wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie schon heute, wem Sie diese Verantwortung anvertrauen.
Hier können Sie sich weiter informieren
Diese unabhängigen Stellen bieten verlässliche Informationen, Vordrucke und kostenlose Online-Hilfen rund um die Vorsorgevollmacht. Wir verweisen Sie bewusst auf neutrale, werbefreie Angebote.
Kostenloses, herstellerunabhängiges und werbefreies Online-Tool der Verbraucherzentrale. Führt Sie verständlich durch alle Punkte Ihrer Vollmacht.
Zum Tool der Verbraucherzentrale → verbraucherzentrale.de Bundesministerium der JustizDie offizielle Informationsbroschüre „Betreuungsrecht" sowie Formulare zur Vorsorgevollmacht zum kostenlosen Download – herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz.
Zu den Unterlagen des BMJ → bmj.de BundesnotarkammerLassen Sie Ihre Vollmacht registrieren, damit Gerichte sie im Ernstfall schnell finden. Das offizielle Register der Bundesnotarkammer.
Zum Vorsorgeregister → vorsorgeregister.deDas sollten Sie wissen
Viele glauben, der Ehepartner oder die Kinder dürften im Ernstfall ohne Weiteres entscheiden. Das stimmt nicht: Ohne ausdrückliche Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer – auch für nahe Angehörige.
Sie legen selbst fest, welche Vertrauensperson welche Bereiche übernimmt – etwa Gesundheit, Finanzen, Behördengänge oder die Wohnsituation. So bleibt die Entscheidung in vertrauten Händen.
Eine Vollmacht wird mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift gültig. Für bestimmte Geschäfte – etwa bei Immobilien oder Bankangelegenheiten – ist zusätzlich eine notarielle Beglaubigung sinnvoll oder erforderlich.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung greifen ineinander. Gemeinsam bilden sie ein vollständiges Bild Ihres Willens.
So gehen Sie vor
Überlegen Sie in Ruhe, wem Sie diese Verantwortung anvertrauen möchten – und sprechen Sie offen mit dieser Person darüber.
Nutzen Sie eine geprüfte Vorlage – zum Beispiel das kostenlose Tool der Verbraucherzentrale oben – und legen Sie fest, welche Bereiche die Vollmacht umfasst.
Unterschreiben Sie eigenhändig, hinterlegen Sie das Dokument auffindbar und erwägen Sie eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister.
„Eine Vollmacht ist kein Misstrauen gegenüber dem Schicksal – sie ist gelebte Selbstbestimmung."Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt
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Eine Vollmacht hilft nur, wenn sie klar, vollständig und auffindbar ist. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Vorsorge so, dass im Ernstfall niemand raten muss.