Patientenverfügung
Wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können, entscheiden andere über Ihre medizinische Behandlung. Mit einer Patientenverfügung legen Sie schon heute fest, was Sie sich wünschen – und was nicht.
Hier können Sie sich weiter informieren
Diese unabhängigen Stellen bieten verlässliche Informationen, Textbausteine und kostenlose Online-Hilfen rund um die Patientenverfügung. Wir verweisen Sie bewusst auf neutrale, werbefreie Angebote.
Kostenloses Online-Tool der Verbraucherzentrale – herstellerunabhängig, werbefrei und verständlich. Begleitet Sie Schritt für Schritt durch Ihre Verfügung.
Zum Tool der Verbraucherzentrale → verbraucherzentrale.de Bundesministerium der JustizDie offizielle Broschüre „Patientenverfügung" mit erprobten Textbausteinen zum kostenlosen Download – herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz.
Zu den Unterlagen des BMJ → bmj.de BundesgesundheitsministeriumHintergründe, häufige Fragen und Hinweise zur medizinischen Bedeutung Ihrer Festlegungen – aufbereitet vom Bundesministerium für Gesundheit.
Zu den Informationen des BMG → bundesgesundheitsministerium.deWorauf es ankommt
Sie legen fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht – zum Beispiel lebensverlängernde Behandlungen oder künstliche Ernährung in bestimmten Situationen.
Ist Ihr Wille klar festgehalten, müssen Ihre Liebsten in einer ohnehin schweren Situation keine schweren Entscheidungen ohne Anhaltspunkt treffen. Das nimmt Druck und Schuldgefühle.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, möglichst konkrete Situationen benennen und von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein. Zu allgemeine Formulierungen sind im Ernstfall oft nicht bindend.
Ergänzen Sie Ihre Verfügung um eine Vorsorgevollmacht: So gibt es eine Vertrauensperson, die Ihren Willen gegenüber Ärzten vertritt und Lücken in Ihrem Sinne ausfüllt.
So gehen Sie vor
Überlegen Sie in Ruhe – gern im Gespräch mit Ihren Angehörigen oder Ihrem Hausarzt –, welche Behandlung Sie in welcher Situation möchten.
Nutzen Sie verlässliche Vorlagen – etwa die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz oder das Tool der Verbraucherzentrale oben.
Unterschreiben Sie eigenhändig und sorgen Sie dafür, dass das Dokument im Ernstfall schnell gefunden wird – etwa bei Ihrer Vertrauensperson.
„Eine Patientenverfügung ist kein Gedanke an das Ende – sie ist die Sicherheit, bis zuletzt selbst gehört zu werden."Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt
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Eine Patientenverfügung wirkt nur, wenn sie konkret, aktuell und auffindbar ist. Im kostenlosen Erstgespräch fügen wir Ihre Wünsche in ein stimmiges Gesamtbild Ihrer Vorsorge ein.