Patientenverfügung

Patientenverfügung

Ihr Wille zählt –
auch ohne Worte.

Wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können, entscheiden andere über Ihre medizinische Behandlung. Mit einer Patientenverfügung legen Sie schon heute fest, was Sie sich wünschen – und was nicht.

Sie bestimmen über Ihre Behandlung Sie entlasten Ihre Angehörigen Geprüfte, kostenlose Informationsquellen

Vier Dinge zur Patientenverfügung

1

Sie bestimmen über Ihre Behandlung

Sie legen fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht – zum Beispiel lebensverlängernde Behandlungen oder künstliche Ernährung in bestimmten Situationen.

2

Sie entlasten Ihre Angehörigen

Ist Ihr Wille klar festgehalten, müssen Ihre Liebsten in einer ohnehin schweren Situation keine schweren Entscheidungen ohne Anhaltspunkt treffen. Das nimmt Druck und Schuldgefühle.

3

Konkret formuliert & eigenhändig unterschrieben

Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, möglichst konkrete Situationen benennen und von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein. Zu allgemeine Formulierungen sind im Ernstfall oft nicht bindend.

4

Am besten mit Vorsorgevollmacht kombiniert

Ergänzen Sie Ihre Verfügung um eine Vorsorgevollmacht: So gibt es eine Vertrauensperson, die Ihren Willen gegenüber Ärzten vertritt und Lücken in Ihrem Sinne ausfüllt.

So erstellen Sie Ihre Verfügung

01

Über Ihre Wünsche nachdenken

Überlegen Sie in Ruhe – gern im Gespräch mit Ihren Angehörigen oder Ihrem Hausarzt –, welche Behandlung Sie in welcher Situation möchten.

02

Mit geprüften Textbausteinen formulieren

Nutzen Sie verlässliche Vorlagen – etwa die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz oder das Tool der Verbraucherzentrale oben.

03

Unterschreiben & auffindbar hinterlegen

Unterschreiben Sie eigenhändig und sorgen Sie dafür, dass das Dokument im Ernstfall schnell gefunden wird – etwa bei Ihrer Vertrauensperson.

„Eine Patientenverfügung ist kein Gedanke an das Ende – sie ist die Sicherheit, bis zuletzt selbst gehört zu werden."
Michael Dechert · Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt

Soll Ihr medizinischer Wille im Ernstfall wirklich gelten?

Eine Patientenverfügung wirkt nur, wenn sie konkret, aktuell und auffindbar ist. Im kostenlosen Erstgespräch fügen wir Ihre Wünsche in ein stimmiges Gesamtbild Ihrer Vorsorge ein.

Michael Dechert
Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB · Darmstadt
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