Das Vorsorgegutachten
Das Vorsorgegutachten nach § 1821 BGB dokumentiert Ihre persönlichen Wünsche, Werte und Lebensvorstellungen – strukturiert, umfassend und für alle späteren Beteiligten verständlich.
Was ist das Vorsorgegutachten?
Das Persönlichkeitsgutachten ist eine strukturierte Analyse und Dokumentation Ihrer persönlichen Wünsche, Wertvorstellungen und Lebensvorstellungen – erstellt als verbindlicher Anhang zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nach § 1821 BGB.
Ein gerichtlich bestellter Betreuer hat ein großes Haftungsrisiko. Er ist gesetzlich verpflichtet, nach dem Grundsatz „Ihr Vermögen soll geschützt sein" zu handeln. Das klingt sinnvoll – führt in der Praxis aber dazu, dass selbst Menschen mit einer Vorsorgevollmacht erleben müssen, dass ihr tatsächlicher Wille nicht zur Geltung kommt.
Die Reform des Betreuungsrechts eröffnet einen neuen Weg: Nach § 1821 BGB ist der Betreuer verpflichtet, die dokumentierten Wünsche der betroffenen Person zu berücksichtigen und umzusetzen. Entscheidend ist, diesen Willen vorab klar, konkret und aktuell festzuhalten – das ist der Kern des Persönlichkeitsgutachtens.
Das Gutachten dient als verlässliche Orientierung für spätere Betreuer, Angehörige, Gerichte, Anwälte, Notare und medizinische Einrichtungen.
Wichtiger Hinweis
Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung regelt, wer handeln darf – aber nicht, wie und auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden sollen. Genau hier entsteht die Lücke.
Damit das Vorsorgegutachten seine volle Wirkung entfaltet, muss es zwingend als verbindlicher Anhang zur Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverfügung geführt werden. Nur so ist sichergestellt, dass Bevollmächtigte, Betreuer und Gerichte unmittelbar darauf zugreifen und es bei allen Entscheidungen berücksichtigen.
Für Betreuer entsteht damit eine klare Handlungsgrundlage – und gleichzeitig werden Grenzen gezogen: Was ist zumutbar? Wann darf – oder muss – eigenes Vermögen eingesetzt werden, um den persönlichen Willen zu erfüllen? Wann endet die Verpflichtung?
Wer zu lange wartet, überlässt im Zweifel anderen die Deutungshoheit über das eigene Leben.
Inhalt des Gutachtens
Was ist Ihnen wichtig im Leben? Welche Überzeugungen tragen Sie? Wie beschreiben Sie Lebensqualität? Ihre persönliche Lebensgeschichte und Werte.
Zu Hause oder in einer Einrichtung? Welche Art der Pflege entspricht Ihren Vorstellungen? Ihre Grenzen und persönlichen No-Gos.
Wer hat welche Zuständigkeiten? Kommunikationsstrukturen, Zugriffsmöglichkeiten auf wichtige Unterlagen und Zugänge.
Passwörter, Online-Konten, digitale Verträge und Zugänge – strukturiert erfasst und zugänglich gemacht.
Überblick über Immobilien, Kapitalvermögen, Versicherungen und finanzielle Verpflichtungen. Bewertung der finanziellen Tragfähigkeit.
Sind Ihre Wünsche realistisch umsetzbar? Pflegekostenszenarien, potenzielle Konflikte und Versorgungslücken werden bewertet.
Klarheit über den Rahmen
Das Vorsorgegutachten basiert bewusst nicht auf individueller Rechtsberatung. Es gibt keine rechtssicheren Versprechen und keine anwaltliche Vertretung.
Juristische Umsetzungen erfolgen bei Bedarf über Kooperationspartner: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Versicherungsvermittler.
Nicht enthalten
Das leisten wir
So läuft es ab
Wir lernen uns kennen und klären, ob das Vorsorgegutachten das Richtige für Sie ist. Wir beantworten Ihre Fragen, erklären den Prozess und sprechen über Ihre Situation – ohne jede Verpflichtung.
In zwei vertraulichen Gesprächen erarbeiten wir Ihre Lebensziele, Prioritäten, Gewohnheiten und Grenzen – konkret und nachvollziehbar. Was bedeutet Lebensqualität für Sie? Was ist Ihre rote Linie? Gibt es bestimmte Behandlungen, Handwerker oder Pflegeformen, die festgehalten werden müssen?
Ihre Angaben werden strukturiert dokumentiert, organisatorisch analysiert und auf Umsetzbarkeit geprüft. Wir bewerten finanzielle Tragfähigkeit, mögliche Konflikte und Versorgungslücken.
Sie erhalten ein vollständiges Persönlichkeitsgutachten nach § 1821 BGB – als verbindlicher Anhang zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die jährliche Aktualisierung für 149 € stellt sicher, dass Ihr Wille immer den aktuellen Stand Ihrer Wünsche widerspiegelt – kein Betreuer kann sagen, das Dokument sei überholt.
„Das Modell kombiniert emotionale Vorsorge mit praktischer Lebensplanung und schafft eine neue Schnittstelle zwischen Betreuung, Vermögensstruktur, Selbstbestimmung und organisatorischer Vorsorge."Michael Dechert · Vorsorge-Sachverständiger · Darmstadt
Häufige Fragen
Was unterscheidet das Vorsorgegutachten von einer Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen in Ausnahmesituationen. Das Vorsorgegutachten geht weit darüber hinaus: Es dokumentiert Ihre gesamten Lebensvorstellungen, Wohnwünsche, Vermögensstrukturen, digitale Vorsorge und persönliche Werte – als umfassendes, menschliches Bild von Ihnen.
Ist das Gutachten rechtlich bindend?
Das Vorsorgegutachten ist kein Rechtsdokument, sondern eine strukturierte Dokumentation Ihrer Wünsche und Lebensvorstellungen. Es dient als wichtige Orientierungsgrundlage für Betreuer, Gerichte und Angehörige. Kein Ersatz für rechtliche Vollmachten, aber eine wertvolle Ergänzung. Nach § 1821 BGB sind Betreuer verpflichtet, diese dokumentierten Wünsche zu berücksichtigen.
Wie lange dauert der Prozess?
Der Prozess umfasst in der Regel mehrere persönliche Gespräche über einige Wochen. Das Ziel ist nicht Schnelligkeit, sondern Vollständigkeit und echtes Verstehen. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität Ihrer Situation und dem gewählten Leistungspaket ab.
Was passiert, wenn sich meine Situation ändert?
Das Gutachten kann jederzeit aktualisiert werden. Die jährliche Aktualisierung ist für 149 € erhältlich und in Paket 3 – Die Komplettbegleitung – inklusive. Lebensumstände, Wünsche und Rahmenbedingungen ändern sich – das Gutachten bleibt aktuell. Gibt es die Handwerker noch? Haben sich medizinische Präferenzen verändert? Ist ein neuer Pflegedienst zu berücksichtigen? All das wird jährlich geprüft.
Wann sollte ich damit beginnen?
Der beste Zeitpunkt ist, solange Sie noch alle Entscheidungen selbst treffen und in Ruhe über Ihre Wünsche nachdenken können. Viele Menschen beginnen zwischen dem 55. und 70. Lebensjahr – aber grundsätzlich gilt: je früher, desto besser.
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Sprechen Sie mit uns. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir erklären Ihnen den Prozess und schauen gemeinsam, wie wir Sie begleiten können.