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Vorsorgevollmachten und Verfügungen sind mehr als nur Dokumente – sie sind Ihre Stimme in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheiden können. In diesen Situationen sind wir der Garant, dass Ihre Stimme gehört wird.

Die Paragraphen 1821 und 1822 des Bürgerlichen Gesetzbuches stellen sicher, dass die Selbstbestimmung einer betreuten Person bei allen wesentlichen Entscheidungen gewahrt bleibt. Insbesondere bei dem Erhalt des eigenen Wohnraums, den medizinischen Entscheidungen oder bei der Verwaltung von Vermögen wird garantiert, dass diese nur im besten Interesse der betroffenen Person getroffen werden.

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